Am Anfang und am Ende einer Belieferung müssen Sie den Stand des Zählers selbst ablesen. Wir empfehlen Ihnen, den Zählerstand für Ihre Unterlagen ebenfalls zu notieren.
Zählerstände, die wir für die Jahresverbrauchsabrechnung benötigen, werden entweder von unserer Ableserin, unseren Ablesern oder von Ihnen selbst abgelesen. Unsere Mitarbeiter können sich selbstverständlich ausweisen und zeigen Ihnen auf Nachfrage gerne ihren Dienstausweis.
Wenn die Zählerstände durch Sie selbst abgelesen werden müssen, erhalten Sie zuvor eine Ablesekarte von uns. Ist eine Ablesung nicht möglich oder Sie senden uns die Ablesekarte nicht zurück, schätzt der Netzbetreiber den Zählerstand.
Der Zeitpunkt Ihrer Ablesung richtet sich nach der Vorgabe des Netzbetreibers. Je nach Ihrem gewählten Strom-/ Gasvertrag kann dies aber auch ein anderer Zeitpunkt sein. Die Ablesungen in Gaggenau erfolgen jeden Monat in einem anderen Teilbereich von Gaggenau und den dazugehörigen Ortsteilen. Der Ablesezeitpunkt ändert sich aber nicht von Jahr zu Jahr.
Natürlich können Sie jederzeit auch selbst Zählerstände über unser Onlineportal mitteilen.