Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
Die Stadtwerke Gaggenau stellen ihr Stromverteilungsnetz ihren Kunden auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordung (ARegV) zur Verfügung. Die Stadtwerke Gaggenau garantieren allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Kontaktdaten des Verteilnetzbetreibers:
E-Mail: netz@stadtwerke-gaggenau.de
VDN-Netzbetreibernummer: 211
VDEW-Codenummer: 9900211000008
Preise für den Netzzugang
Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau gelten die Preise für die Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung aufgrund der Festsetzung der Erlösobergrenze durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg.
Neben den Preisen für den Netzzugang werden folgende Umlagen/Aufschläge berechnet:
- Aufschläge nach KWK-G
- §19 StromNEV
- Offshore-Umlage nach §17 f EnWG
- Abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV
Die Höhe der Umlagen/Aufschläge sind unter diesem Link veröffentlicht.
Netzentgelte
- Preisblatt Netzzugang 2024
- Preisblatt Netzzugang 2023
- Preisblatt Netzzugang 2022
- Preisblatt Netzzugang 2021
- Preisblatt Netzzugang 2020
- Individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV
- Preisblatt Netzzugang 2019
- Preisblatt Netzzugang 2018
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte 2018
- Preisblatt Netzzugang 2017
- Preisblatt Netzzugang 2016
- Zusatzpreise Zählerfernauslesung
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabenverordnung genannten Satzes für jede aus dem Netz der Stadtwerke Gaggenau gelieferten Kilowattstunde dem Netzzugangsentgelt hinzugerechnet, sofern sich nicht aus der Konzessionsvereinbarung/-vertrag, in dessen Geltungsbereich der Ausspeisepunkt liegt, oder aus der Konzessionsabgabenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung etwas anderes ergibt
Kunden ohne Leistungsmessung: | 1,59 Cent/kWh |
Schwachlaststrom: | 0,61 Cent/kWh |
Kunden über 30.000 kWh/a und über 30 kW: | 0,11 Cent/kWh |
Hochlastzeitfenster
Gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV können Letzverbraucher mit atypischem Verhalten ein Sondernetzentgelt für die Netznutzung beantragen.
- Hochlastzeitfenster 2024
- Hochlastzeitfenster 2023
- Hochlastzeitfenster 2022
- Hochlastzeitfenster 2021
- Hochlastzeitfenster 2020
- Hochlastzeitfenster 2019
- Hochlastzeitfenster 2018
- Hochlastzeitfenster 2017
- Hochlastzeitfenster 2016
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
Die aktuellen Mehr-/Mindermengenpreise finden Sie hier.