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Gaggenau
Stromnetz

Netzzugang / Entgelte

Bedingungen Netzzugang

Die Stadtwerke Gaggenau stellen ihr Stromverteilungsnetz ihren Kunden auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und der Anreizregulierungsverordung (ARegV) zur Verfügung. Die Stadtwerke Gaggenau garantieren allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine diskriminierungsfreie Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.

Kontaktdaten des Verteilnetzbetreibers:
E-Mail: netz@stadtwerke-gaggenau.de
VDN-Netzbetreibernummer: 211
VDEW-Codenummer: 9900211000008

Preise für den Netzzugang

Im Netzgebiet der Stadtwerke Gaggenau gelten die Preise für die Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung aufgrund der Festsetzung der Erlösobergrenze durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg.

Neben den Preisen für den Netzzugang werden folgende Umlagen/Aufschläge berechnet:

  • Aufschläge nach KWK-G
  • §19 StromNEV
  • Offshore-Umlage nach §17 f EnWG
  • Abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV

Die Höhe der Umlagen/Aufschläge sind unter diesem Link veröffentlicht.

Netzentgelte

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe wird gemäß des in der Konzessionsabgabenverordnung genannten Satzes für jede aus dem Netz der Stadtwerke Gaggenau gelieferten Kilowattstunde dem Netzzugangsentgelt hinzugerechnet, sofern sich nicht aus der Konzessionsvereinbarung/-vertrag, in dessen Geltungsbereich der Ausspeisepunkt liegt, oder aus der Konzessionsabgabenverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung etwas anderes ergibt

Kunden ohne Leistungsmessung: 1,59 Cent/kWh
Schwachlaststrom: 0,61 Cent/kWh
Kunden über 30.000 kWh/a und über 30 kW: 0,11 Cent/kWh

 

Hochlastzeitfenster

Gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 Strom NEV können Letzverbraucher mit atypischem Verhalten ein Sondernetzentgelt für die Netznutzung beantragen.

Abrechnung von Mehr-/Mindermengen

 Die aktuellen Mehr-/Mindermengenpreise finden Sie hier.