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Nützliche Informationen zu Ihrem Gaspreis
FAQ-Liste zur Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands das Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Stadtwerke Gaggenau berechnen Ihnen diese CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter.
GANS gut zu wissen: Für Gaskunden der Stadtwerke Gaggenau ändert sich der Gaspreis 2021 durch die CO2-Bepreisung nicht, eine gute Einkaufspolitik kompensiert die CO2-Bepreisung.
Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:
Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?
Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) ab 2021. Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen in den nEHS werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 Kohle.
Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.
Demnach müssen wir ab 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe für das Jahr 2021 und die darauffolgenden Jahre?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch unser verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:
2021: 25 € pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
- 2022: 30 € pro Tonne CO2
- 2023: 35 € pro Tonne CO2
- 2024: 45 € pro Tonne CO2
- 2025: 55 € pro Tonne CO2
Ist mein Erdgastarif davon betroffen?
Ja, für alle unsere Erdgastarife müssen Sie ab dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen. Für Gaskunden der Stadtwerke Gaggenau ändert sich der Gaspreis 2021 durch die CO2-Bepreisung aber nicht. Eine gute Einkaufspolitik kompensiert die CO2-Bepreisung.
Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Lediglich bei einem Erdgasprodukt mit 100 % Bioerdgas fallen keine zusätzlichen Kosten an (siehe auch Berechnung bei vorheriger Frage).
Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?
Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bereits 1990 legte die damalige Bundesregierung mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien vor. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG ist zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark gestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist.
Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.
Im Jahr 2019 wird der CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland auf 401 Gramm pro Kilowattstunde geschätzt. Im Jahr 1990 waren es noch 764 Gramm pro Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen nehmen demnach seit dem Jahr 1990 kontinuierlich ab.
Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?
Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?
Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen beim Energiesparen:
- Beachten Sie unsere Energiespartipps
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