Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Der Netzbetreiber Stadtwerke Gaggenau ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlußverordnung (NAV) jedermann an sein Stromversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die "Ergänzenden Bedingungen zur NAV" der SWG, sowie das "Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV".
- Netzanschlussvertrag Niederspannung
- Anlage 1 - Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
- Anlage 2 - Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
- Anlage 3 - Ergänzende Bedingungen zur NAV
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV ab 01.2021
- Anlage 4 - Widerrufsbelehrung
Sie planen einen neuen Hausanschluss? Dann benutzen Sie dieses Formular:
Technische Mindestanforderungen zum Stromanschluss
für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung 2019 BW
- Technische Anschlussregeln (TAR) 4100
- Ergänzungen und Konkretisierungen zur TAB Niederspannung 2019, Ausgabe 2019
- Formular: Anmeldung Strom Niederspannung, Inbetriebsetzung, Zähler
für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) Mittelspannung 2008 bdew
- Technische Anschlussregeln (TAR) 4110
- Ergänzungen und Konkretisierungen zur TAB Mittelspannung 2008
- Formular: Anmeldung Strom Mittelspannung
Die aktuellen, allgemeinen TAB und Richtlinien erhalten Sie kostenfrei über folgenden Link: https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar.
Weitere Dokumente zum Download
- Spezielle Bedingungen der Stadtwerke Gaggenau für Elektrowärme
- Datenblatt für den Anschluß von Elektro-Wärmepumpenanlagen
Für Informationen zum Anschluss von Stromeinspeisungen klicken Sie hier