Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Grund- und Ersatzversorgung in 76571 Gaggenau und in 76476 Bischweier
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind nach § 36 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden gem. § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Im Feststellungsverfahren zum 1. Juli 2018 wurden für die Kalenderjahre 2019 bis 2021 für das Netzgebiet 76571 Gaggenau und 76476 Bischweier als Grundversorger die Stadtwerke Gaggenau ermittelt.
Im Feststellungsverfahren zum 1. Juli 2021 wurden für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 für das Netzgebiet 76571 Gaggenau und 76476 Bischweier als Grundversorger die Stadtwerke Gaggenau ermittelt.