Messzugang wettbewerbliche Messstellenbetreiber
Am 9. September 2008 ist das Gesetz zur Öffnung des Messwesens (Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich) in Kraft getreten. Mit dem anschließenden Erlass der Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV) wurden weitere Detailfragen zum Zählwesen neu geregelt und festgelegt.
Die Durchführung des Messstellenbetriebs durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Dritten im Sinne des § 5 MsbG erfolgt zu dem von der Bundesnetzagentur standardisierten Messstellenbetreiberrahmenvertrag gemäß dem Beschluss BK6-17-042.