Ansprechpartner
Kundenservice

Kundenservice

07225 9885-500
 E-Mail

Gaggenau
Privatkunden Wasser

Absetzung von Schmutzwassergebühren

Wasserzähler zur Gartenbewässerung

Wenn von Ihnen genutztes Frischwasser nachweislich nicht in die öffentliche Abwasserleitung eingeleitet wird, können Sie für diese Menge eine sogenannte „Absetzung der Schmutzwassergebühr“ beantragen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie Wasser für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen. Dieses Wasser fließt nicht in die öffentliche Kanalisation, sondern versickert in Ihrem Garten.

Möchten Sie Ihre Schmutzwassergebühren zur Gartenbewässerung absetzen? Dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

Kosten und Nutzen eines Zählers für die Gartenbewässerung

Bevor Sie einen Zähler zur Gartenbewässerung setzen, sollten Sie zunächst überlegen ob der Aufwand und die entstehenden Kosten im Verhältnis zu der erwarteten Ersparnis stehen. Für einen Kubikmeter (1.000 Liter) Schmutzwasser bezahlen Sie aktuell 1,32 €. Wenn Sie Ihren Garten also mit 10.000 Litern Frischwasser im Jahr bewässern, sparen Sie im Jahr 13,20 € an Schmutzwassergebühren. Diese Ersparnis muss die Installation des Zählers sowie den regelmäßigen Austausch des Zählers (siehe "Eichfrist" unten) ausgleichen.

 

Montage eines Wasserzählers

Die Installation Ihres zusätzlichen Wasserzählers muss gemäß den Vorgaben der DIN1988 sowie nach geltendem Eichrecht erfolgen. Der Einbau ist daher nur von einem eingetragenen Installationsunternehmen zulässig. Als Nachweis der fachgerechten Installation senden Sie uns hierzu bitte eine Rechnungskopie / einen Beleg Ihres Installateurs.

Ihr zusätzlicher Wasserzähler muss fest und frostsicher in Ihre Hausinstallation eingebaut werden. Der Wasserzähler misst nur die für die Gartenbewässerung entnommenen Wassermengen. Die Verwendung von Aufsteck- oder Aufschraubzählern (sogenannte „Zapfhahnzähler“) ist nicht zulässig.

Der Zähler muss geeicht sein, nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ist von Ihnen selbstständig der Wechsel des Wasserzählers zu organisieren. Die Verwendung eines geeichten Wasserzählers müssen Sie dem zuständigen Eichamt unter www.eichamt.de anzeigen.

 

Information an die Stadtwerke Gaggenau

Bitte informieren Sie uns sofort nach dem Einbau Ihres Zählers mit diesem Formular. Zudem senden Sie uns bitte zusätzlich ein Foto, bei welchem der Montageort sowie der Zähler und die Zählernummer ersichtlich sind. Ebenso legen Sie bitte einen Nachweis Ihres Installationsunternehmens bei. Ihre Unterlagen können Sie uns gerne als Scan / Foto per E-Mail senden.

Bitte beachten Sie unbedingt die in diesem Formular unter 4.) Unterschriftserklärung aufgeführten Punkte. Das über Ihren Gartenwasserzähler entnommene Wasser darf nicht für das Befüllen eines privaten Schwimmbeckens genutzt werden, da dieses Wasser bei Gebrauch verunreinigt oder verändert wird.

 

Jährliche Absetzung der Schmutzwassergebühr

Nach erfolgter Information werden wir Ihren Gartenwasserzähler bei Ihrem jährlichen Wasser-/Abwassergebührenbescheid berücksichtigen. Die Ablesung Ihres Gartenwasserzählers erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie bei Ihrem Haushaltswasserzähler. Ihre Zähler werden dabei entweder von den Stadtwerken Gaggenau oder nach vorheriger Bitte durch Sie selbst abgelesen.

In Ihrem Gebührenbescheid wird dann über die von Ihrem Gartenwasserzähler gemessene Wassermenge keine Schmutzwassergebühr berechnet.

 

Überwachung der Eichfrist und Zählerwechsel

Ein Anspruch auf Absetzung der Schmutzwassergebühren besteht nur, wenn bei Ihnen ein messrichtig funktionierender und geeichter Zähler eingebaut ist. Ihr Zähler muss daher alle 6 Jahre (oder bei einem Defekt) gewechselt werden. Ihren Zählerwechsel teilen Sie uns bitte ebenfalls mit diesem Formular mit.

Sollten wir von Ihnen keine Informationen über den erfolgten Zählerwechsel erhalten, besteht nach Ablauf der Eichfrist kein Anspruch auf Absetzung der Schmutzwassergebühren.