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Gaggenau
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Gebäudeenergiegesetz

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet künftig zum Einsatz von 65% Wärme aus Erneuerbaren Energien in neuen Heizungen. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil von Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. hat eine Übersicht veröffentlicht, die Hauseigentümern aufzeigt, welche Optionen sie haben, bei einem Heizungstausch dieses Ziel zu erfüllen. Dabei wird zwischen Neubau und Bestand unterschieden, aber auch auf unterschiedliche Erfüllungsoptionen und die besonders im Altbau bestehenden Übergangsfristen eingegangen.

In ausgewiesenen Fernwärmegebieten gilt eine Übergangsfrist von 10 Jahren. In diesen Gebieten kann eine Heizung bis dahin ohne Einhaltung der 65 Prozent-Vorgabe betrieben werden. Die Planungen für den Ausbau der Fernwärme in den Ausbaugebieten in Gaggenau laufen aktuell an. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum jetzigen Planungstand noch keine pauschale Zusage zum Ausbauzeitpunkt der Fernwärme in diesen Gebieten geben können. In Einzelfällen prüfen wir gerne den Standort Ihres Gebäudes.

Eine Übersicht über die Ausbaugebiete in Gaggenau finden Sie im Kommunalen Wärmeplan.

Weitere Fragen zum GEG beantwortet der BDEW in einer FAQ auf seiner Internetseite.

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