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Gaggenau
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Auftrag zur Übertragung der Ladestromquote

an die Stadtwerke Gaggenau (SWG), Th.-Bergmann-Str 44, 76571 Gaggenau 

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                                                                                      *Nur der Fahrzeughalter kann Antragssteller sein.

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Datenschutz & Bedingungen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Gaggenau, Theodor-Bergmann-Str. 44, 76571 Gaggenau; Telefon: 07225 9885-500; E-Mail: kundenservice@stadtwerke-gaggenau.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde  ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Auftragserteilung

Ich erteile den SWG mit der Betätigung der Schaltfläche "Absenden" den Auftrag, die Ladestromquote für mein Elektrofahrzeug beim Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die SWG zustande, die spätestens 14 Tage nach Absendung des Auftrages zu erfolgen hat.