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Nachtragshaushalt der Bundesregierung beeinflusst Strom- und Gaspreise 2024

(vom 11.01.2024)

Auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023 waren durch die Bundesregierung Anpassungen für den Bundeshaushalt 2024 wie auch den Bundeshaushaushalt 2023 nötig. Ein Teil der Anpassungen des am 15. Dezember 2023 beschlossenen Nachtragshaushaltes hat direkte Auswirkungen auf die Strom- und Gaspreise 2024.

Auswirkungen auf die Strompreise
Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung sieht den Wegfall des bereits geplanten Zuschusses für die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber vor. Dies hatte zur Folge, dass deutschlandweit die Netzentgelte aller Stromnetzbetreiber seit Januar 2024 kurzfristig gestiegen sind.

Bedingt durch den Wegfall des Zuschusses wurde auch die Umlage § 19 StromNEV durch die vorgelagerten Netzbetreiber zum Januar erhöht.

Auswirkungen auf die Gaspreise
Der Nachtragshaushalt der Bundesregierung sieht die Erhöhung des CO2-Preises vor.

Information der Stadtwerke
Die Stadtwerke haben keinen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte, der StromNEV-Umlage oder des CO2-Preises. Die Erhöhungen konnten aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Bundesregierung nicht in die Konditionen der Tarife zum 1. Januar einkalkuliert werden. Für die Monate Januar und Februar werden die Anpassungen von uns verauslagt und in den neuen Verbrauchspreisen berücksichtigt. Wir bedauern diese Entwicklung, sind aber leider gezwungen, die Tarife entsprechend anzupassen.

  • Aufgrund der Entscheidungen bieten die Stadtwerke Neukunden bis zum 31. Januar 2024 die Strom- und Gasversorgung nur in der Grundversorgung an.
  • Ab dem 1. Februar bieten wir auch wieder attraktive Strom und Gas Sonderverträge an.
    Durch den Abschluss eines Sondervertrages können Sie Ihre Strom- und Gaskosten senken.
  • Die Preise der Grundversorgung Strom werden zum 1. März 2024 angepasst.
    Die Preise der Grundversorgung ab 1. März finden Sie hier.
  • Bereits abgeschlossene Sondertarife mit einer Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2024 sind von den Anpassungen nicht betroffen.

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Unser Kundenservice berät Sie gerne ausführlich.

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