Vertragliche Grundlagen
Verträge
Nach § 9 des Messstellenbetriebsgesetzes bedarf es zur Durchführung des Messstellenbetriebs des Abschlusses eines Vertrages über den Messstellenbetrieb von intelligenten und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Gaggenau, mit dem Messstellennutzer.
Nachfolgend finden Sie den entsprechenden Messstellenvertrag (einschließlich Anlagen) für Lieferanten, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber:
- Messstellenvertrag Strom
- Anlage 1 zum Messstellenvertrag Strom - Formblatt
- Anlage 2 zum Messstellenvertrag Strom - EDI-Vereinbarung
- Rahmenvertrag über die Nutzungsüberlassung von Messstellen
Preisblatt / Zusatzleistungen
- Preisblatt moderner / intelligenter Messstellenbetrieb gültig bis 30.06.2023
- Preisblatt moderner / intelligenter Messstellenbetrieb gültig ab 01.07.2023
- Auftrag für Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten