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Messstellenbetrieb

 

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Gaggenau
Messgeräte

Vertragliche Grundlagen

Verträge

Nach § 9 des Messstellenbetriebsgesetzes bedarf es zur Durchführung des Messstellenbetriebs des Abschlusses eines Vertrages über den Messstellenbetrieb von intelligenten und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber, die Stadtwerke Gaggenau, mit dem Messstellennutzer.

Nachfolgend finden Sie den entsprechenden Messstellenvertrag (einschließlich Anlagen) für Lieferanten, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber:

Preisblatt / Zusatzleistungen

Kontaktdatenblatt