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Messgeräte

Rechtliche Grundlagen

EnWG

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz –EnWG-) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie.

Die Ziele des EnWG sind gemäß §1 EnWG:

  • die möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht
  • die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas und die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen
  • die Umsetzung und Durchsetzung des Energierechts der Europäischen Gemeinschaft

 Gesetzestext EnWG

GDEW / MsbG

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) wurde in Deutschland die Energiewende eingeleitet. Als Energiewende bezeichnet man den Übergang von fossilen Energieträgern sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien.

Bestandteil des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches das Mess- und Zählwesen regelt. Dieses umfasst die Regelungen über den Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen und betrifft vorerst den Sektor Strom.

Gesetzestext GDEW

Gesetzestext MsbG

EEG

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.

Im Interesse des Klima- und Umweltschutzes soll es eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, fossile Energieressourcen schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern.

Gesetzestext EEG