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Marktstammdatenregister

Registrierung von Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass alle Stromerzeugungsanlagen, die ins Stromnetz der öffentlichen Versorgung einspeisen und vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gesetzt wurden bis spätestens 31. Januar 2021 im neuen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren sind. Die Registrierung ist unabhängig davon, ob die Erzeugungsanlage bereits in einem früheren Register (z.B. dem PV-Meldeportal) eingetragen wurde. Bei Nichtregistrierung oder verspäteter Registrierung droht ein Ausfall der Einspeisevergütung.

Neuanlagen und Anlagen die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gesetzt wurden, müssen innerhalb eines Monats ab dem Datum der Inbetriebsetzung im Marktstammdatenregister registriert sein.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist online unter  www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen. Fragen zum Registrierungsvorgang beantwortet Ihnen die Bundesnetzagentur unter der Tel. Nr. 0228 14-3333.

Die Registrierung besteht aus drei Schritten

  1. Benutzerkonto einrichten (Zunächst müssen Sie sich als Benutzer registrieren)
  2. Registrierung als Anlagenbetreiber (Nach der Anmeldung werden die Daten des Anlagenbetreibers eingetragen)
  3. Registrierung der Anlage(n) (Jetzt können Sie die Daten der Anlage(n) eingeben)

Für die Eintragungen im Internetportal des MaStR stehen virtuelle Assistenten zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung führen.

Bitte beachten Sie, dass PV-Anlagen und Speicher jeweils eigenständige Einheiten darstellen und auch so im MaStR registriert werden müssen.

Dokumente der BNetzA/MaStR