Die Stadtwerke Gaggenau sind Grundversorger im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Gaggenau. Zur Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (unabhängig von der Spannungsebene) bieten wir unter folgenden Umständen eine geduldete Energieentnahme zu folgenden Preisen und Bedingungen an.
- wird vom Anschlussnutzer Strom bezogen, ohne dass dieser Bezug einen Stromlieferungsvertrag zugeordnet werden kann, oder
- bestehende Bilanzkreis- und/oder Netznutzungsverträge mit Stromlieferanten gekündigt werden, oder
- der bisherige Stromlieferant des Anschlussnutzers entsprechend seiner vertraglichen Verpflichtung zur Stromlieferung nicht mehr nachkommt, z.B. Infolge einer Insolvenz.
Die geduldete Energieentnahme beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem vom Letztverbraucher Energie bezogen wird, ohne dass alle Voraussetzungen gegeben sind, um diesen Bezug einem gültigen Bilanzkreis zuordnen zu können.
Die geduldete Energieentnahme endet, wenn die Entnahmen einem gültigen Bilanzkreis zugeordnet werden können oder der Netzbetreiber die weitere Entnahme unterbindet.
Leistungspreis1) |
218,64 €/kW |
Verbrauchspreis HT2) |
39,245 Ct/kWh |
Verbrauchspreis NT2) |
38,26 Ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Umlage) |
0,275 Ct/kWh |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung |
0,403 Ct/kWh |
Umlage nach § 17f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Umlage) |
0,656 Ct/kWh |
Stromsteuer |
2,050 Ct/kWh |
Grundpreis3) |
142,80 €/Monat |
Die oben genannten Preise verstehen sich netto, zzgl. der derzeit gültigen MwSt (19 %). Es gelten die Schaltzeiten des Netzbetreibers.
1) Der Leistungspreis wird für die vom Anschlussnutzer in Anspruch genommene Leistung berechnet. Der Abrechnung des Jahresleistungspreises, wird der höchste in einem Messintervall von 15 Minuten, innerhalb des Belieferungszeitraumes gemessene Wirkleistungsmittelwerte zugrunde gelegt.
2) Der Verbrauchspreis wird für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) berechnet und gilt als reiner Energiepreis inkl. dem Arbeitspreis für die Netznutzung und der Konzessionsabgabe.
3) Der Grundpreis enthält die Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Ablesung und Abrechnung.
Gesetzliche Hinweise:
Die Stadtwerke Gaggenau sind Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG im Netzgebiet 76571 Gaggenau.
Grundlage für die Versorgung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26.10.2006 - in Kraft seit 08.11.2006.