Ansprechpartner
Kundenservice

Kundenservice

07225 9885-500
 E-Mail

Gaggenau
Privatkunden Gas

Gas- Wärmepreisbremse

Alle Informationen zur Gaspreisbremse & Wärmepreisbremse

Die Bundesregierung hat mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz die Einführung einer mehrstufigen Gas- bzw. Wärmepreisbremse beschlossen. Als erste Maßnahme wurden alle Gas- bzw. Wärmekunden im Dezember 2022 über Ihre Abschlagszahlung entlastet.

Dies bedeutet für Gasverbraucher oder Wärmeverbraucher:

1. Stufe - Dezember 2022

Ihre Abschlagszahlung für den Dezember 2022, mit Fälligkeit zum 31. Dezember 2022 muss von Ihnen nicht beglichen werden.

Liegt uns eine Einzugsermächtigung für Ihren Abschlag vor, wird der Abschlag im Dezember automatisch nicht abgebucht. Sollten Sie Ihren Abschlag überweisen oder einen Dauerauftrag eingerichtet haben, so bitten wir Sie diesen nicht zu überweisen bzw. Ihren Dauerauftrag im Dezember zu pausieren. Falls wir Ihren Abschlag für Dezember dennoch von Ihnen erhalten, wird Ihre Zahlung regulär in Ihrer nächsten Jahresabrechnung verrechnet.

Entlastung Gaskunden:
Ihre nächste Jahresabrechnung enthält eine genaue Berechnung der Entlastung. Diese entspricht nicht der Höhe Ihrer Abschlagszahlung, sondern wird wie folgt berechnet:
(1/12 Ihres im September bekannten, erwarteten Jahresverbrauchs  x  Verbrauchspreis in ct/kWh, gültig im Dezember 2022) + 1/12 Ihres jährlichen Grundpreises.

Entlastung Wärmekunden:
Wärmekunden steht eine Entlastung von 120% Ihres Abschlagsbetrages vom September 2022 zu. Bei Wärmekunden die keinen Abschlag bezahlen wird die Höhe anhand Ihres monatlichen, durchschnittlichen Rechnungsbetrags ermittelt.

2. Stufe - seit März 2023

Die Einführung der 2. Stufe der Gas- bzw. Wärmepreisbremse erfolgt zum 1. März 2023 und gilt vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Bei Gaskunden gilt:
Für 80% Ihres historischen, im September 2022 bekannten Gasverbrauchs gilt ein Gaspreis von 12 ct/kWh. Für Ihren restlichen, tatsächlichen Verbrauch gilt dann der reguläre Verbrauchspreis Ihres gewählten Tarifs.

Bei Wärmekunden gilt:
Für 80% Ihres historischen, im September 2022 bekannten Wärmeverbrauchs gilt ein Wärmepreis von 9,5 ct/kWh. Für Ihren restlichen, tatsächlichen Verbrauch gilt dann der reguläre Verbrauchspreis Ihres Vertrags

 

Sämtliche Entlastungen werden durch Finanzmittel der Bundesregierung finanziert. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass für die Beantragung der Wärmepreisbremse Kundendaten (Name, Adresse und ggf. Telefonnummer / E-Mail-Adresse) an die staatliche beauftragte Stelle weitergegeben werden müssen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html.

Trotz Preisbremsen wichtiger denn je: Energiesparen lohnt sich für alle!
Jede Kilowattstunde Gas oder Wärme, die nicht verbraucht wird, hilft dem Geldbeutel, der Umwelt und der Versorgungssicherheit. Leisten auch Sie einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung Ihres Verbrauches und sparen Sie dabei bares Geld. Einfache und schnell umsetzbare Energiespar-Tipps finden Sie hier.

Gas-Einsparrechner

Mit unserem Gas-Einsparrechner kalkulieren Sie anhand weniger Basisdaten die Höhe Ihrer Gaskosten im laufenden Jahr und können die Auswirkungen ausgewählter Sparmaßnahmen erproben. 

Zusätzlich zeigt der Einsparrechner wie sich die Gas-Preisbremse bei Ihnen auswirkt. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Beträgen um Näherungswerte auf Basis des letzten Verbrauchs handelt. Diese können vom tatsächlichen Wert abweichen.

Häufig gestellte Fragen zur Strom- und Gaspreisbremse