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Nützliche Informationen zu Ihrem Gaspreis
FAQ-Liste zur Einführung eines Preises für CO2-Emissionen für Erdgas
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands das Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990.
Die Bundesregierung hat dafür 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Die Stadtwerke Gaggenau berechnen Ihnen diese CO2-Abgabe und geben sie unmittelbar an den Staat weiter.
Im Folgenden geben wir Ihnen Antworten auf einige wichtige Fragen zur Einführung des CO2-Preises:
Was regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG?
Das BEHG ist die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS). Das BEHG ermöglicht den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für eine Bepreisung dieser Emissionen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Einbezogen in den nEHS werden grundsätzlich alle auf den Markt gebrachten CO2-Emissionen verursachenden Brennstoffe, insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und seit 2023 Kohle.
Wer nimmt am nationalen Emissionshandel (nEHS) teil?
Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.
Demnach müssen wir seit 2021 für die an Sie verkaufte Menge Erdgas einen CO2-Preis bezahlen. Wir sind verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den unser Erdgasprodukt bei Ihnen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe?
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startete 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, das durch unser verkauftes Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:
2024: 45 € pro Tonne CO2
Ist mein Erdgastarif davon betroffen?
Ja, für alle unsere Erdgastarife müssen Sie seit dem Jahr 2021 einen Preis für die bei der Verbrennung in Ihrer Heizung entstehenden CO2-Emissionen zahlen.
Müssen andere Erdgaslieferanten auch den CO2-Preis zahlen?
Ja, alle Erdgaslieferanten sind dazu verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den das Erdgas durch das Inverkehrbringen verursacht, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Alle Erdgaskunden sind daher vom CO2-Preis betroffen, unabhängig davon, bei welchem Anbieter Sie sind und welchen Tarif Sie haben. Dies gilt auch für klimaneutrales Erdgas. Lediglich bei einem Erdgasprodukt mit 100 % Bioerdgas fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Warum ist mein Stromtarif von der CO2-Abgabe nicht betroffen?
Anders als im Wärmemarkt und im Verkehr wurden bei der Stromerzeugung frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Bereits 1990 legte die damalige Bundesregierung mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien vor. Das Stromeinspeisungsgesetz ist der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das EEG ist zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark gestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist.
Des Weiteren nehmen viele Anlagen zur Stromerzeugung am europäischen Emissionshandel teil, was zu einer zusätzlichen Reduzierung der Emissionen geführt hat. Auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis ins Jahr 2038 wird die CO2-Emissionen in den nächsten Jahren deutlich senken.
Wie trägt die Einführung des CO2-Preises zum Klimaschutz bei?
Der neue CO2-Preis soll klimaschädliches Heizen und Autofahren in Zukunft teurer machen. So entsteht ein Anreiz, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Was geschieht mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe?
Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Klimaschutzmaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr und energieeffiziente Gebäude – reinvestieren oder an die Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle sowie Fördermaßnahmen zurückgeben.
Gasspeicherumlage
Die Aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage.
Gültig ab | Gasspeicherumlage (netto) |
01.07.2023 | 0,145 ct/kWh |
01.01.2024 | 0,186 ct/kWh |
FAQ zur Gasspeicherumlage
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Ab wann und wie lange muss die Umlage gezahlt werden?
Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben.
Wie hoch ist die Umlage?
Die aktuelle Höhe der Gasspeicherumlage entnehmen Sie bitte der oben aufgeführten Tabelle. Deren Höhe werden wir regelmäßig veröffentlicht. Die Umlageperiode für die Gasspeicherumlage wird grundsätzlich 6 Monate betragen. Davon ausgenommen ist die erste und die letzte Umlageperiode, für die eine dreimonatige Periode angesetzt wird. Hintergrund für die dreimonatigen Umlageperioden (erste und letzte) sind insbesondere Unsicherheiten bezüglich der Kostenprognosen sowie der Verzicht der THE, einen zusätzlichen Liquiditätspuffer anzusetzen. Die erste Umlageperiode beginnt am 1.10.2022, die letzte Umlageperiode am 1.1.2025. In dem Zeitraum dazwischen wird die Umlageperiode immer zum 1.1 und zum 1.7 eines Jahres beginnen.
Wie oft werden die Gaspreise für Endkunden geändert?
Eine generelle Antwort kann hierzu nicht gegeben werden. Dies ist abhängig von Ihrem Tarif. Unsere grundversorgten Kunden informieren wir bei Änderungen des Verbrauchs- bzw. Grundpreises in einem persönlichen Brief. Unsere Sondervertragskunden werden spätestens mit Rechnungsstellung informiert. Bei Fragen zu den aktuellen Gaspreisen ist unser Kundenservice gerne für Sie da.
Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Unsere Gastarife sind auch hier online abrufbar.
Was können Kunden tun, um Ihre Energierechnung zu vermindern?
Die Energiewirtschaft arbeitet im engen Schulterschluss mit der Bundesregierung mit Hochdruck daran die Energieversorgung zu diversifizieren, neue Importquellen zu erschließen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben. Gleichzeitig müssen wir aber auch effizienter mit der vorhandenen Energie (Strom, Gas, Wärme) umgehen. Sie können hier durch Einspar- und Effizienzmaßnahmen einen Beitrag leisten.
Eine Vielzahl von einfachen und schnellen Maßnahmen finden Sie hier. Zusätzlich liegen in unseren Kundenservice, dem Bürgerbüro der Stadt Gaggenau und im Rathaus Bischweier gedruckte Energiespartipps aus.
Erhöhen sich die Abschläge für die Gaslieferung?
Eine automatische Anpassung der Abschläge zur Einführung der Gasumlagen findet vorerst nicht statt.
Mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung bzw. nach Ablauf Ihrer Preisgarantie werden wir die Abschläge gemäß dem dann gültigen Preisen ändern und den Kunden per Brief mitteilen.
Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?
Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich zeitnah bei uns. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen.
Als moderner Energieversorger beliefern wir Sie nicht nur zuverlässig mit Energie, sondern helfen Ihnen mit verschiedenen Leistungen beim Energiesparen:
Beachten Sie unsere Energiespartipps
Wir fördern die Neuanschaffung oder den Tausch von Heizsystemen