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Gaggenau
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Unseriöse Telefonanrufe

Hilfe bei unerlaubten/unseriösen Telefonanrufen

Unerlaubte Telefonanrufe sind weit verbreitet, auch Kunden von Stadtwerken werden immer wieder Opfer unseriöser Telefonanrufe. Oft behauptet der Anrufer dann, dass er vom örtlichen Stadtwerk ist oder mit diesem zusammenarbeitet. Das Ziel dieser Anrufe ist meist ein Vertragsabschluss (Telefonwerbung) oder das Ausspionieren von Kundendaten (Phishing-Anrufe).

Wie verhalte ich mich bei unerlaubten/unseriösen Telefonanrufen?

  • Erfragen Sie zu Beginn des Gesprächs den Namen des Unternehmens und den Namen des Anrufers. Lassen Sie sich den Namen bei undeutlicher Aussprache buchstabieren. Halten Sie diese und nachfolgende Informationen bitte schriftlich fest.
  • Fragen Sie nach, woher der Anrufer Ihre Telefonnummer hat und aus welchem Grund er Sie anruft.
  • Beantworten Sie keine der gestellten Fragen mit „Ja“. Oft reicht ein „Ja“ aus, um einen neuen Vertrag abzuschließen.
  • Geben Sie persönliche Daten (wie z. B. Adresse, Zählernummer, Kennwörter, Bankdaten, etc.) niemals am Telefon weiter. Mitarbeiter der Stadtwerke Gaggenau werden Sie nie unangekündigt anrufen und nach solchen Daten fragen.
  • Wenn Sie unsicher sind oder Sie sich mit der Situation überfordert fühlen, beenden Sie das Gespräch umgehend.

Was kann ich gegen unseriöse Anrufe/r unternehmen?

Um diese Frage zu klären, müssen wir vorab zwei Arten von Anrufen unterscheiden. Es gibt die „Telefonwerbung“ und die sogenannten „Phishing-Anrufe“.

Telefonwerbung: Hat das Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Wenn der Anrufer möchte, dass Sie z. B. einen neuen Stromtarif abschließen, gilt dies als Telefonwerbung. Unerlaubte Telefonwerbung liegt vor, wenn von Ihnen keine vorherige ausdrückliche Einwilligung für Telefonwerbung erteilt wurde.

Für unerlaubte Telefonwerbung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Auf der Internetseite der BNetzA können Sie Beschwerde gegen einen solchen Anruf einreichen. 

Phishing-Anrufe: Bei diesen Anrufen steht nicht die Produktwerbung, sondern das Abgreifen von persönlichen Daten im Fokus des Anrufers. Dieser möchte Daten ausspionieren wie z. B. Kennwörter oder Zählernummern um diese evtl. für Straftaten zu nutzen.

Bei Phishing-Anrufen kann die BNetzA Ihnen leider nicht helfen. Ergeben sich Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat, sollten Sie sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden.

Ich habe ungewollt einen Vertrag abgeschlossen. Was jetzt?

Bei einem Vertragsabschluss am Telefon oder an der Haustür, ob gewollt oder ungewollt, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ordnungsgemäß auf Ihr Recht zum Widerruf hingewiesen wurden. In der Regel geschieht dies mit dem Begrüßungsschreiben bzw. der Auftragsbestätigung. Sollte das nicht der Fall sein oder Sie werden nur unzureichend darauf hingewiesen, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht automatisch auf 1 Jahr und 14 Tage.

Wir helfen Ihnen gerne bei einem Widerruf eines Energieliefervertrages. Sie erreichen uns im Kundenservice unter der 07225 9885-500. Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung, die Sie ausfüllen können, um den Vertragsabschluss zu widerrufen.

Tipp: Schicken Sie Ihren Widerruf per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht an den Lieferanten. So haben Sie auch einen Nachweis, dass Sie den Widerruf versendet haben.